Die am 6. April 2020 mit den Niederlanden abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern hat laut BMF zumindest bis zum
30. September 2021 Bestand (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Vierte Verlängerung


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