Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Mitfinanzierung von betragsmäßig über der Bagatellgrenze des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a. F. liegenden Bereitstellungszinsen im Rahmen eines Umschuldungsdarlehens zu einer steuerschädlichen Darlehensverwendung und damit zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Kapitallebensversicherung führt (Az. VIII R 6/18).