Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben am 16.07.2021 zwei inhaltsgleiche Erlasse zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Hochwasserschäden in NRW: Katastrophenerlass in Kraft gesetzt – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen