Am 20. Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. Es dient der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und sieht einige neue und erweiterte Aufgaben für WP/vBP vor. Das Gesetz wurde am 16. Juli 2021 verkündet (BGBl. I S. 2570). Die WPK gibt einen Überblick über die für WP/vBP relevanten Änderungen.