Der BFH entschied, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist (Az. VI R 8/19).
BFH: Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld