„Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet. Folglich sind auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhen, mit dem Unionsrecht unvereinbar. So entschied der EuGH (Rs C-854/19 u. a.).

„Nulltarif-Optionen“ – Verstoß gegen Verordnung über den Zugang zum offenen Internet


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy