Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel über die Wechselkursdifferenz für nichtig zu erklären, sind offenbar mit dem Unionsrecht vereinbar. So entschied der EuGH (Rs. C-932/19).

EuGH zu missbräuchlichen Klauseln in Fremdwährungskreditverträgen


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