Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Hochschulstudium bereits mit der mündlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses als beendet gilt (Az. III R 40/19).

BFH: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung eines Hochschulstudiums für Zwecke des Kindergelds


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