Das LG München I hat einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der „Ochsenbraterei“ im Internet anzubieten und zu veräußern (Az. 3 HK O 5593/20).
„Tickets Oktoberfest“ – Zum Verbot der Veräußerung von Tischreservierungen