Aufgrund der erheblichen Schäden an historischer Bausubstanz in mehreren deutschen Regionen durch die Flutkatastrophe vom Juli 2021 und der einhergehenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der ebenfalls betroffenen Denkmalschutzbehörden gelten in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die vom BMF veröffentlichten Erleichterungen (Az. IV C 1 – S-2253 / 21 / 10002 :009).