Das BMF teilt mit, was für die Auslegung des Begriffs „offener Fall“ in Art. 97 § 31 Satz 3 EGAO gilt (Az. IV B 5 – S-0302 / 19 / 10003 :004).

Auslegung des Begriffs „Offener Fall“ in Artikel 97 § 31 Satz 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)


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