Das BMF hat die Anpassung des Zustimmungsvorbehalts in den Fällen von Restrukturierungsplanverfahren neu geregelt (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10004 :001).
Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden