Werden fachliche Äußerungen einer Person unter Nennung ihres Namens in einer Werbeanzeige zutreffend wiedergegeben, kann dies im Einzelfall zulässig sein, auch wenn die Person hiervon keine Kenntnis hat oder dem zugestimmt hat. So entschied das OLG Köln (Az. 15 U 230/20).

Ungefragt zitiert – Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer Werbeanzeige kann auch ohne Zustimmung dazu zulässig sein


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