Beitragsbescheide der IHK Düsseldorf für die Jahre 2014 und 2015 sind wegen fehlerhafter Rücklagenbildung in der Wirtschaftsplanung rechtswidrig; die hier vorgenommene rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen durch die Vollversammlung der IHK führt nicht zu einer Heilung des Fehlers. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 20 K 551/19 und 20 K 559/19).