Die WPK informierte im Juli über den Hinweis der BaFin zum Abschlussprüferwechsel, der die verschärfte Rotationspflicht bei bestimmten Abschlussprüfungsmandaten durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz aufgreift. Darauf aufbauend hat die BaFin nun Konkretisierungen mitgeteilt.