Das LSG Thüringen entschied, dass bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt (Az. L 1 U 342/19).

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Hilfe zum Gerüstabbau auf einer Baustelle eines Familienangehörigen


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy