Die Rückstellungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus den Aufstellungen der Rückstellungen nach dem Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2020 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Betreiber insgesamt 21,6 Milliarden Euro.