Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 wurde mit
§ 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im
Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager im Sinne des
§ 6b UStG). Das BMF veröffentlicht die daraus folgenden Änderungen des UStAE (Az. III C 3 – S-7146 / 20 / 10001 :005).

Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG


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