Das BMF veröffentlicht die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2022 (Az. III C 3 – S-7155-a / 19 / 10001 :003).
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)