Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ein minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet, besitzt, ist verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen. So entschied der EuGH (Rs. C-490/20).

EuGH zur Anerkennung einer Geburtsurkunde, in der zwei Mütter angegeben sind


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