Das BMF gibt die Änderung des Schreibens vom 24. Mai 2017 (BStBl I S. 820), geändert durch die BMF-Schreiben vom 6. November 2017 (BStBl I S. 1455) sowie vom 28. September 2021 (BStBl I S. 1833) bekannt (Az. IV C 3 – S-2221 / 20 / 10012 :002).

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen


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