Das AG München wies die Klage einer Münchner Fahrzeughalterin gegen einen Münchner und eine Kfz-Versicherung ab (Az. 343 C 106/21).

Supermarktparkplatz: Zusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz beim Einparken führt hier nicht zu einer Schadensersatzpflicht


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