Das BMF geht in seinem Schreiben auf die Einräumung und Übertragung von Gewichtsguthaben an Edelmetallen ein und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10002 :002).

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten


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