Das LG Frankfurt hat in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhandelt und die Klagen abgewiesen (Az. 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20).
Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin