Das AG München verurteilte ein ursprünglich mit der Fertigung von Hochzeitsfotografien beauftragtes Unternehmen, einem jungverheirateten Münchner Ehepaar nach coronabedingter Absage der Hochzeitsfeier 1.000 Euro der geleisteten Anzahlung wieder zurückzuzahlen (Az. 154 C 14319/21).