Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass medizinisch notwendige Leistungen auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden (Az. L 16/4 KR 506/19).
Göttinger „Transplantationsskandal“: Leistungen müssen vergütet werden