Das BMF hat die Überarbeitung des Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom 26. Februar 2021 veröffentlicht (Az. IV C 3 – S-2190 / 21 / 10002 :025).
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung