Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen werden, verstößt gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Rs. C-389/20).
EuGH zum Ausschluss von Hausangestellten in der spanischen Arbeitslosenversicherung