Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte (Az. XII ZR 36/21).
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier