Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten


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