Mit dem BMF-Schreiben vom 15. März 2022 wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :024).

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)


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