Das BMF nimmt zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung (Az. IV C 1 – S-2283-c / 19 / 10012 :004).
Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG