Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen (Az. 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18).

Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte


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