Das LG Frankfurt entschied, dass eine Fluggesellschaft nach der Flugastrechteverordnung zwar verpflichtet ist, eine Entschädigung für eine mehrstündige Verspätung zu zahlen, darüber hinaus jedoch kein Schmerzensgeld wegen zu hoher Temperaturen im Flugzeug aufgrund ausgefallener Klimaanlage zahlen muss (Az. 2-24 S 16/20).