Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Yacht-Eigentümer als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet wurde. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 16 U 114/21).
Orkantief „Christian“: Winterlager haftet für beschädigte Yacht