Nach einem Urteil des FG Schleswig-Holstein kommt eine Steuerbegünstigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG auch dann in Betracht, wenn ein Verein (Subunternehmer-)Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs erbringt, die sich lediglich mittelbar beim begünstigten Personenkreis niederschlagen (Az. 4 K 96/19).