Der BFH entschied, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind (Az. XI B 9/22 (AdV)).
BFH: Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig