Dem Leiter der Hauswirtschaft eines Seniorenheims durfte durch das zuständige Gesundheitsamt mangels Vorlage eines Immunitätsnachweises untersagt werden, die Einrichtung zu betreten. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 974/22).

Hauswirtschaftsleiter eines Seniorenheims durfte Zutritt zur Einrichtung mangels Vorlage eines Immunitätsnachweises untersagt werden


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