Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind knapp 50.000 Pendler aus Frankreich auch vermehrt von Kurzarbeit betroffen. Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich werden die betroffenen Personen bisher doppelt belastet. Im Bundestag wurde jetzt der Weg freigemacht, um diese Benachteiligung zu beenden.

Aufatmen für französische Grenzgänger: Wegfall der Doppelbesteuerung beim Bezug von Kurzarbeitergeld


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