Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2005 festgestellt, dass Dienstleistungen, die naturgemäß im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und im Prozess der Erbringung dieser Dienstleistungen zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind, „eng verbundene Umsätze“ im Sinne der Richtlinienvorschrift darstellen. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 3 – S-7170 / 20 / 10001 :001).

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG – Abgabe von Medikamenten


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