Das Bundesjustizministerium hat die Handelsregisterverordnung (HRV) angepasst, um personenbezogene Daten beim digitalen Handelsregister besser zu schützen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Sie tritt am 23. Dezember 2022 in Kraft.

Änderungen in der Handelsregisterverordnung treten in Kraft


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