Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden lt. BMJ ersatzlos aufgehoben.

Bürokratieabbau in Aktion – Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 1. Januar 2023


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