Das LG Düsseldorf hat der Vodafone GmbH untersagt, in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote zu verstecken. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt (Az. 38 O 41/22).

Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar sein


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