Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen den Pflichten des Geldwäschegesetzes. Die WPK macht darauf aufmerksam, dass zu den Pflichten des GwG auch die demnächst zu erfüllende zur Registrierung bei dem Verdachtsmeldeprotal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) „goAML“ gehört.