Das LG München I hat der Klage eines Vereins zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb stattgegeben (Az. 17 HKO 17393/21). Der Verein hatte gegen eine Händlerin für Möbel wegen einer Werbeanzeige in einer Tageszeitung geklagt.

Küchentage – Klage eines Vereins zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb stattgegeben


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