Kfz dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs deshalb nicht so manipulieren, dass diese zum Beispiel nur auf dem Prüfstand funktioniert, sonst kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Dabei ist aber Eile geboten, denn der Schadenersatz wird mit jedem gefahrenen Kilometer kleiner. So das LG Lübeck (Az. 15 O 244/21).

„Diesel-Fälle“: Kein Schadenersatz bei hoher Laufleistung


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