Das FG Düsseldorf hatte sich u. a. mit den alten Rechtsprechungsgrundsätzen bei § 17 EStG und der dazu angeordneten Weitergeltung durch den Bundesfinanzhof auseinanderzusetzen (Az. 14 K 1638/20).

Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft


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