Trotz falschem Datum ist eine Beschwerde zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, welcher Beschluss angegriffen werden soll, so der BGH (Az. XII ZB 432/22). Hierüber informiert die BRAK.

BGH zu falschem Datum: Formvorschriften kein Selbstzweck – Beschwerde war zulässig


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