Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und für den Fall, dass ein Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt wird, auch ein Zwangsgeld androhen. So entschied das VG Berlin (Az. 14 L 210/23 und 14 L 231/23).

Gesundheitsamt darf Nachweis für Masernimpfung fordern und Zwangsgeld androhen


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