Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 06.12.2023.
Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)